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   BFH, 05.05.1964 - VII 287/63 U   

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https://dejure.org/1964,1188
BFH, 05.05.1964 - VII 287/63 U (https://dejure.org/1964,1188)
BFH, Entscheidung vom 05.05.1964 - VII 287/63 U (https://dejure.org/1964,1188)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 1964 - VII 287/63 U (https://dejure.org/1964,1188)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung krankheitsbedingter Fehlzeiten bei der Berechnung der fünfjährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens als Voraussetzung für die Befreiung von der Steuerbevollmächtigtenprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 79, 443
  • BStBl III 1964, 393
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.10.1962 - VII 109/62
    Auszug aus BFH, 05.05.1964 - VII 287/63 U
    Wie der Senat in seinem Urteil VII 109/62 vom 29. Oktober 1962 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1962 S. 356 Nr. 337) für das vor dem Inkrafttreten des Steuerberatungsgesetzes geltende Recht entschieden hat, erbrachte die Ablegung der Steuerinspektorprüfung den damals nach § 2 der Verordnung zur Durchführung des § 107 a der Reichsabgabenordnung vom 11. Januar 1936 (RGBl 1936 I S. 11) erforderlichen Nachweis der genügenden Sachkunde und persönlichen Eignung für den Beruf eines Helfers in Steuersachen noch nicht, da die Tätigkeit eines Steuerinspektors und eines Helfers in Steuersachen verschiedener Art und die Prüfungen für beide Berufe auch nicht gleich waren.
  • BFH, 30.01.1996 - VII R 81/95

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung - Ausübung berufspraktischer Tätigkeit auf

    Er hat außerdem entschieden, daß für die Berechnung der vorgeschriebenen Mindestdauer der berufspraktischen Tätigkeit Ausfallzeiten, in denen der Bewerber nicht nur vorübergehend erkrankt, langfristig beurlaubt oder in sonstiger Weise verhindert war, die verlangte Tätigkeit tatsächlich auszuüben (z. B. Einziehung zum Wehrdienst, Kriegsgefangenschaft, Schonfristen nach dem Mutterschutzgesetz), nicht mitgerechnet werden dürfen (Senatsurteile vom 5. Mai 1964 VII 287/63 U, BFHE 79, 443, BStBl III 1964, 393, und vom 17. Juli 1973 VII R 71/72, BFHE 110, 98, BStBl II 1973, 749).

    Auch insoweit unterscheidet sich der Streitfall von den oben (2.) zitierten Senatsurteilen (BFHE 79, 443, BStBl III 1964, 393, und BFHE 110, 98, BStBl II 1973, 749), in denen Zeiten längerer Erkrankung, Beurlaubung und sonstiger dienstlicher Verhinderung von (Finanz-)Beamten deshalb nicht in die Berechnung der vorgeschriebenen Mindestdauer der berufspraktischen Tätigkeit einbezogen worden sind, weil sie dem Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Steuerwesens, die das StBerG für die Befreiung von der Steuerberaterprüfung voraussetzt, nicht gedient haben.

  • BFH, 10.05.1977 - VII R 69/76

    Steuerberaterkammer - Anrechnung des Grundwehrdienstes - Ablehnung durch

    In jenem Urteil hat der Senat unter Hinweis auf ein weiteres Urteil (BFHE 79, 443, BStBl III 1964, 393) entschieden, daß u. a. neben langfristiger Beurlaubung oder längerer Erkrankung auch die Zeit des Wehrdienstes für die Berechnung der vorgeschriebenen 5jährigen Tätigkeit als Sachbearbeiter auf dem Gebiet des Steuerwesens ausscheidet.
  • BFH, 17.07.1973 - VII R 71/72

    Mutterschutzgesetz - Schonfristen - Praktische Bewährungszeit - Praktische

    Der erkennende Senat hat in mehreren Entscheidungen (Urteile vom 5. Mai 1964 VII R 287/63 U, BFHE 79, 443, BStBl III 1964, 393, und vom 5. Mai 1964 VII 52/63, HFR 1965, 42) ausgesprochen, daß das vom Gesetz verfolgte Ziel nicht erreicht werden kann, wenn die Bewerber vor Vollendung der für erforderlich erachteten fünf Jahre wegen Einziehung zum Wehrdienst, Kriegsgefangenschaft, langfristiger Beurlaubung oder wegen nicht nur vorübergehender Erkrankung keinen Dienst in der Finanzverwaltung geleistet haben.
  • BFH, 08.05.1973 - VII R 116/71

    Finanzassessoren - Ausbildung - Gebiet des Steuerwesens - Sachgebietsleiter -

    Die Forderung einer praktischen Bewährung innerhalb eines längeren Zeitraums hat -- wie der BFH in dem Urteil vom 5. Mai 1964 VII 287/63 U (BFHE 79, 443, BStBl III 1964, 393) ausgeführt hat -- den Sinn, daß der Bewerber sich ein bestimmtes Maß besonderer Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten angeeignet hat, das ihn zur Ausübung eines steuerberatenden Berufes befähigt.
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